
Mit dem Tod einer natürlichen Person geht deren Vermögen als Ganzes auf den Alleinerben oder mehrere Erben über (§ 1922 BGB ). Diese sog. Gesamtrechtsnachfolge, die auch als Universalsukzession bezeichnet wird, bedeutet den Übergang aller vererblichen Rechte und Verbindlichkeiten auf den Alleinerben...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Ausgleichszahlungen_Erbschaft.
Keine exakte Übereinkunft gefunden.